Vollstationäre Pflege
Ansprechpartner
FrauAnneliese Hitzenberger
Einrichtungsleitung
Tel: +49 (8725) 96610-0
info@ahwurmannsquick.brk.de Seestraße 4
84329 Wurmannsquick
Sie können in ihrem häuslichen Umfeld nicht mehr ausreichend versorgt und betreut werden und/oder bedürfen der Betreuung und Pflege rund um die Uhr?
Dann ist unser Angebot der vollstationären Pflege genau das Richtige für Sie!
Informationen zur Pflegeeinstufung
Die Pflegekassen haben durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen prüfen zu lassen, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welcher Grad der Pflegebedürftigkeit vorliegt. Dazu werden Sie von einem Mitarbeiter des MDK besucht und nach einem festgelegten Verfahren begutachtet. Je nach Pflegebedürftigkeit werden Sie einem der 5 Pflegegrade zugeordnet.
Monatlich 125 Euro fließen in Form einer Kostenerstattung für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, die sich trotz ihrer noch hohen Selbständigkeit bereits für ein Senioren- oder Pflegeheim entscheiden. Damit will der Gesetzgeber noch weitgehend Selbständige mit geringem Pflegebedarf dazu motivieren, ambulante Pflege zu nutzen und nicht in ein Senioren- und Pflegeheim umzuziehen.
Pflegebedürftigkeit in Graden | Leistungen ab 2017 Max. Leistungen pro Monat in Euro |
Pflegegrad 1 | Zuschuss in Höhe von 125 Euro monatlich |
Pflegegrad 2 | 770 |
Pflegegrad 3 | 1.262 |
Pflegegrad 4 | 1.775 |
Pflegegrad 5 | 2.005 |
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