Aktuelle Regelungen für Besuchspersonen
Jede Besuchsperson muss in der Einrichtung durchgehend eine FFP 2-Maske tragen. Zudem erfolgt eine Kontaktdatenerfassung am Eingang. Jede Besuchsperson hat einen gültigen Testnachweis (Antigenschnelltest 24 Stunden Gültigkeit, PCR-Test 48 Stunden Gültigkeit) mitzuführen. Dies gilt auch für vollständig geimpfte oder genesene Besuchspersonen.